Nicht selten tauchen beim Laien Fragen zur Abgrenzung zwischen Hausrat- und Wohngebäudeversicherung auf. Besonders dann, wenn es um Küchen oder Bodenbeläge geht, ist die Verwirrung groß. Wir klären auf:
Einbauküchen sind maßangefertigte Küchen, die speziell für be-stimmte Räume oder dafür vorgesehene Nischen hergestellt und eingebaut werden. Da sie nicht ohne Weiteres und ohne Wertverlust entfernt oder ausgetauscht werden können, fallen Einbauküchen in den Bereich der Wohngebäudeversicherung – der Ihres Vermieters oder der eigenen. Sollten Sie als Mieter eine Einbauküche beschä-digen, trägt Ihre Privathaftpflichtversicherung die Kosten – sofern Mietsachschäden mitversichert sind.
Der Begriff „Anbauküche“ wird in der Umgangssprache recht selten verwendet. Es handelt sich dabei um solche Küchen bzw. Küchen-zeilen, die meist serienmäßig hergestellt wurden. Da sie meist pro-blemlos abmontiert und – beispielsweise in einer anderen Immobilie – wieder aufgebaut werden können, zählen sie zum beweglichen In-ventar und sind daher in der Hausratversicherung abgedeckt. Ach-tung: Bei Schäden an einer Anbauküche leistet die Privathaftpflicht hingegen nicht, da Hausratgegenstände nicht durch den Punkt Mietsachschäden abgedeckt sind. Dies ist auch einer der Gründe, weshalb manche Vermieter neben der Privathaftpflicht- auch eine Hausratversicherung vom Mieter erwarten.
In diesem Zusammenhang sei noch auf die Glasversicherung hin-gewiesen. Hierüber sind Bruchschäden an Mobiliar- und Gebäude-verglasungen versichert, also auch z. B. ein Glaskochfeld oder die Backofentür. Bei den Ursachen des Schadens gibt es nahezu keine Einschränkungen. Die Glasversicherung ist speziell für Mieter emp-fehlenswert, da auch Glasschäden an der gemieteten Immobilie nicht über die Mietsachschäden im Rahmen der Privathaftpflicht-versicherung erstattet werden.
Auch bei Bodenbelägen stellt sich die Frage, welche Versicherung im Schadenfall zuständig ist. Gerade wenn teure Böden wie Echt-holzparkett oder hochwertige Teppichböden verlegt wurden, ist es umso ärgerlicher, wenn diese beschädigt werden. In der Versiche-rungspraxis sind vor allem Feuer und Wasser die zwei Hauptgründe, die Schäden an Böden hervorrufen können. Sobald nur ein Teil des Bodenbelags beschädigt wird, bleibt oft keine Alternative, als diesen komplett zu ersetzen.
Grundsätzlich gilt: Vom Eigentümer eingebrachtes Parkett, Laminat und fest verklebter Teppichboden sind über die Gebäudeversiche-rung versichert. Werden diese ausgetauscht (z. B. auch vom Mie-ter), sind sie weiterhin versichert. Werden allerdings nachträglich Sachen eingefügt (also nicht als Ersatz für bestehende), dann sind diese nur in der Gebäudeversicherung abgedeckt, wenn dies ge-sondert vereinbart wurde. Vom Mieter eingebrachte Bodenbeläge sind in der Regel über die Hausratversicherung versichert. Hier gilt: In der Hausratversicherung sind in das Gebäude eingefügte Sa-chen, die ein Mieter oder Wohnungseigentümer auf seine Kosten beschafft oder übernommen hat und für die er nach Vereinbarung mit dem Vermieter bzw. der Wohnungseigentümergemeinschaft das Risiko trägt (Gefahrentragung), versichert.
Um Missverständnisse zu vermeiden, ist es wichtig, sich ein-gehend über bestehende Versicherungsverträge informieren zu lassen. So stellen Sie sicher, dass sowohl Ihr Inventar als auch das Gebäude selbst optimal abgesichert sind. Wir ste-hen Ihnen jederzeit für ein Gespräch zur Verfügung.
Stand: 2024-09-P
SICHER AN DER SPITZE: VEREINSVORSTÄNDE
Als fester Bestandteil unserer Gesellschaft wäre Deutschland ohne die Existenz von Vereinen schonungslos überfordert, wür-den viele Bereiche nicht mehr funktionieren. Auf den Kleintier-zuchtverein im Nachbarort trifft das nun freilich nicht zu, doch denken Sie in diesem Zusammenhang bitte an Vereine wie bei-spielsweise die Tafel, den ADAC oder z. B. Vereine zur Förderung von Jugend- u. Seniorenhilfe, Kunst, Kultur oder Sport.
Gemein ist jedem davon, dass diese für unzählige Personen Mit-telpunkt der jeweiligen Interessen darstellen, an dem ein gemein-samer Austausch mit Gleichgesinnten stattfinden kann. Beson-dere Verantwortung tragen dabei immer die Vereinsvorstände, die dem Verein gegenüber mit ihrem privaten Vermögen haften, sollte durch eine Fehlentscheidung, ein Unterlassen oder eine sonstige Unachtsamkeit ein finanzieller Schaden zum Nachteil des Vereins entstehen, z. B. die Aberkennung der Gemeinnützig-keit oder die Fristversäumnis zur Anforderung von Fördermitteln. Bei mehreren Vorständen spielt es durch die gesamtschuldne-rische Haftung auch keine Rolle, bei welchem das Verschulden liegt. Im Zweifel muss jeder Vorstand zahlen.
Da dieses Risiko weder über die Vereins- noch über die Privat-haftpflichtversicherung abgedeckt werden kann, setzen Vereins-vorstände hier auf eine spezielle Vermögensschadenhaftpflicht, die D & O-Versicherung. Diese wurde speziell für Organmitglie-der entwickelt und bietet eine erweiterte Absicherung, sodass Vereinsvorstände ihrer Tätigkeit mit einem starken Partner an ihrer Seite nachgehen können.
Stand: 2024-09-P
EXTREMWETTER: JETZT HANDELN!
Was früher als „Jahrhundertereignis“ tituliert wurde, hat mitt-lerweile längst Einzug in die täglichen Nachrichten gehalten: Extremwetterphänomene treten in immer kürzeren Abständen auf und richten verheerende Schäden an – sogar in Regionen, die früher als sicher galten. Auch die vergangenen Wochen ha-ben uns wieder eindrucksvoll gezeigt, wie stark sich das Wetter in Deutschland verändert hat: Auf Temperaturen jenseits der 30-Grad-Marke folgen dramatische Unwetter mit Starkregen. Viele Betroffene stehen danach vor enormen finanziellen Her-ausforderungen, da sie – trotz der immer wiederkehrenden War-nungen – nicht ausreichend abgesichert sind.
Wir als Versicherungsmakler können dieses Thema nicht oft genug ansprechen: Die Ergänzung Ihres Immobilienschutzes um eine sogenannte Elementarschadendeckung (oft Extrem-wetterversicherung) ist in diesen Zeiten von größter Wichtigkeit. Sie erweitert den Schutz der Wohngebäudeversicherung (Blitz, Hagel, Sturm) auf Ereignisse wie Überschwemmungen, Rück-stau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdfall, Erdrutsche, Lawinen und Schneedruck.
Halten Sie sich bitte vor Augen, dass die Vorstellung, ein Haus fernab von Bach, Fluss oder See sei sicher, trügerisch ist. Oft reichen überforderte Kanalisationen aus, um ganze Straßen zu fluten. Das Resultat konnten sie erst unlängst wieder in Süd-deutschland beobachten.
Gern überprüfen wir Ihren Versicherungsumfang. Sprechen Sie uns an!
Dieses Druckstück mit Leistungsvergleich dient nur der vorläufigen Information und ist eine unverbindliche Übersicht und Orientierungshilfe. Weder die VEMA eG noch der genannte Versicherungsmakler übernimmt eine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktuali-tät der berücksichtigten Tarif-, Beitrags- und Leistungsdaten und allgemeinen Hinweise. Ihre Interessen – unsere Bitte: Geben Sie uns immer umgehend Nachricht, wenn sich etwas ändert, zum Beispiel Beginn/Ende der Berufsausbildung, Schule oder Studium, Bundeswehr, Hauskauf/-bau, Arbeitsplatzwechsel, Karrieresprung im Beruf, Beginn von Pflegebedürftigkeit, Aufnahme von Verwandten in den Haushalt, Selbstständigkeit, Geburt, Heirat, Partnerschaft, Todesfall, Scheidung, längere Erkrankung, Unfall, Auslandsaufenthalt, Änderungen bei der Kfz-Nutzung, Prüfen der Kaskodeckung. Alle diese Veränderungen können – müssen aber nicht – zu Veränderungen beim Versicherungsschutz führen. Dazu informieren können wir Sie aber nur, wenn Sie uns dies (möglichst schon im Vorfeld) mitteilen. Bildquellen in Reihenfolge: kuprin33, # B49110395, Clipdealer; VitalikRadko, # B226036042, Clipdealer; vicnt2815, # B233420766, Clipdealer